FAQ

FAQ – Häufige Fragen

Wie ist es um das leibliche Wohl bestellt?

Nüchtern gesprochen servieren wir drei Mahlzeiten pro Tag, sowie Nachmittagskaffee und Snacks nach Bedarf.
Natürlich sind wir mit Sonderkost- und Diätformen vertraut und bieten diese nach Bedarf an. Alle Mahlzeiten sind in Würze und Zubereitung den Bedürfnissen von Senioren angepasst. Aber: Essen ist noch viel mehr. Es vermittelt Wohlbefinden, ist Genuss und ein geselliges Ereignis. Deshalb legen wir Wert auf eine angenehme Umgebung beim Essen – und darauf, dass es schmeckt.

Verbringt mein Vater den ganzen Tag auf seinem Zimmer?

Nein, natürlich nicht. Wir wollen, dass es Ihrem Angehörigen richtig gut geht. Deshalb gibt es bei uns nicht die berüchtigte „satt und sauber“-Pflege. Vielmehr kümmern sich zahlreiche Mitarbeiter aktiv um das Wohl unserer Bewohner, ermutigen jeden einzelnen, sich an den gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, so weit ihnen dies möglich ist. Professionelle Ergotherapeuten, oft auch ein sozial-kultureller Dienst sorgen für ein vielfältiges Tagesprogramm. Werken, basteln, singen, gemeinsame Spiele- und Erzählrunden und Gymnastik gehören ebenso dazu wie einzeltherapeutische Betreuung bei Bedarf. Beliebt sind auch unsere Feste, Konzerte und Ausflüge. Oder Besuche: von Kindergartenkindern, Tanzgruppen und Ihnen.

Welche Unterlagen muss ich bei einem Einzug mitbringen?

Eine Liste der Unterlagen, die bei einem Einzug nötig sind, erhalten Sie beim Beratungsgespräch in der Residenz.

Ich bin mir nicht sicher. Kann ich das Leben in der Residenz Ambiente auch eine Zeit lang testen?

Sie können sowohl im Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen unser Angebot des „Probewohnens“ nutzen und solange Sie möchten an dem Leben in unserer Residenz teilnehmen.

Meine Mutter ist gläubige Christin. Kann man in einer Residenz Ambiente Gottesdienste besuchen?

In unseren Residenzen haben alle Bewohner regelmäßig Gelegenheit, an Gottesdiensten teilzunehmen.

Darf ich meine Mutter übers Wochenende mit nach Hause nehmen?

Selbstverständlich. Sagen Sie bitte nur vorher Bescheid, damit wir uns keine Sorgen machen.

Gibt es feste Besuchszeiten in einer Residenz Ambiente?

Unsere Residenzen sind kein Krankenhaus, daher können unsere Bewohner jederzeit Besuch empfangen.
Natürlich sollten Sie dabei auch Rücksicht auf die Gewohnheiten Ihrer Angehörigen nehmen. Teilt sich ihr Angehöriger sein Zimmer mit einem weiteren Bewohner, sollten selbstverständlich auch seine Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen die Eingangstüren zu den Residenzen nachts geschlossen werden. Klingeln Sie einfach – unsere Pflegemitarbeiter öffnen Ihnen gerne die Tür.

Kann ich meine Möbel bei einem Umzug in eine Residenz Ambiente mitbringen?

Selbstverständlich können Sie Ihre Möbel (Ausnahme: Bett im Pflegebereich) sowohl bei einem Einzug in den Pflegebereich als auch ins Betreute Wohnen mitbringen soweit es der Platz in den Zimmern und Apartments erlaubt.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Angehörigen in einer Residenz anmelden möchte?

In unseren Residenzen stehen Ihnen Residenzberatung, Residenzleitung und Pflegedienstleitung fachkundig und unterstützend zur Seite.
Sie beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich. Außerdem geben Sie Ihnen eine umfangreiche Informationsmappe mit nach Hause, in der Sie nochmals alle Details nachlesen können.
Sie unterstützen Sie auch gerne bei Formalitäten, wie z. B.  der Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Ein Beratungsgespräch braucht Zeit: Unsere Mitarbeiter nehmen sich gerne diese Zeit für Sie. Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin.

Da wir wissen, dass viele Angehörige nur am Wochenende Zeit für ein Gespräch haben, sind wir auch am Samstag und Sonntag für Sie da. Wenn Sie möchten, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Warum haben alle Residenzen unterschiedliche Preise?

Das Heimentgelt, das in einer Pflegeeinrichtung erhoben wird, wird mit Hilfe eines sogenannten Pflegesatzes berechnet. Ein solcher Pflegesatz legt fest, welchen Betrag die Einrichtung pro Tag für Pflege, Unterkunft und Sonstiges verlangen darf. Da jeder Träger von Pflegeeinrichtungen die Pflegesätze mit den Pflegekassen einzeln aushandelt und die Einrichtungen beispielsweise unterschiedlich groß sind und auch unterschiedliche Ausgaben haben, sind auch die Pflegesätze verschieden. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Preise.

Gibt es vom Staat finanzielle Unterstützung für einen Pflegeplatz?

Wenn ein Bewohner den Eigenanteil nicht aus seinen laufenden Einkünften sowie seinem Sparvermögen aufbringen kann, kann er nach Antragstellung bei der Wohngeldstelle seiner Gemeinde durch das so genannte ‚Wohngeld‘ bezuschusst werden. Oder aber das zuständige Sozialamt kann die ungedeckten Heimkosten übernehmen.

Eigentlich pflege ich meine Mutter selbst. Aber ich brauche dringend eine Auszeit und möchte die Kurzzeitpflege in einer Residenz Ambiente nutzen. Wer übernimmt die Kosten für diese Zeit?

Für eine Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten für eine Kurzzeitpflege gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für die vollstationäre Pflege.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 haben ein Anrecht auf bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege bzw. 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr und erhalten hierfür jeweils max. eine Zuzahlung von 1.612,00 Euro pro Jahr. Die Leistungen können in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt und miteinander kombiniert werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Zuzahlungen für die jeweils andere Leistung zu verwenden.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter des MDK sind häufig Ärzte oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.

Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Der Gutachter muss sich vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Betroffenen sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen.

Kann ich meinen Hausarzt nach einem Einzug in eine Residenz Ambiente behalten?

Selbstverständlich. In allen unseren Residenzen haben Sie freie Arztwahl. Ihr Hausarzt ist uns jederzeit willkommen. Wir arbeiten mit den vor Ort praktizierenden Ärzten zusammen, die in unserem Haus auch regelmäßig Hausbesuche durchführen.

Wofür brauche ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegekasse.
Denn um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss a) ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden sowie b) ein Pflegegrad vorliegen.

Den Hilfs- und Pflegebedarf, dessen Grad in Pflegegraden ausgedrückt wird, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einer Begutachtung fest. Wenn der Pflegekasse das Ergebnis dieser Begutachtung vorliegt, gewährt sie die Leistungen entsprechend der Antragstellung – rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit in folgenden sechs Bereichen:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15 Prozent)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbsständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegegradeinteilung vorliegen.

Gut aufgehoben. Jederzeit.